AGB
Lenzkes Spanntechnik GmbH
Kerkhagen 1-3
D-58513 Lüdenscheid
Allgemeines
Ergänzend zum AGB-Gesetz gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Abweichende Bedingungen der Besteller gelten auch dann nicht, wenn wir nicht ausdrücklich widersprochen haben. Abweichungen oder Vertreterzusagen bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.
1. Einkaufsbedingungen des Bestellers
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit, soweit sie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten entgegenstehen.
2. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend. Muster und Prospekte dienen lediglich als Anschauungmaterial. Eine etwaige Verbindlichkeit bedarf einer schriftlichen Vereinbarung. Soweit in den Verkaufsunterlagen Gewichte, Abmessungen sowie Baumaße aufgeführt sind, sind diese ohne Verbindlichkeit, da durch Typenänderung oder eine entsprechende Entwicklung Änderungen eintreten können. Die Anpassung an eine später vielleicht abweichende Normung bleibt vorbehalten.
3. Preisstellung
Sämtliche Lieferungen erfolgen ab Werk, ausschließlich Verpackung, Transportversicherung und unverzollt bei Auslandsversand. Mit Absenden der Ware geht die Gefahr auf den Käufer über.
4. Lieferzeit
Können wir nicht sofort aus gutsortiertem Lagervorrat liefern, behalten wir uns vor, Teillieferungen zu machen und gesondert zu berechnen. Vom Käufer vorgeschriebene Fixtermine sind für uns unverbindlich. Bei Verzögerung in der Lieferung kann Annulierung nur nach angemessener Nachfrist, nicht aber Schadenersatz irgendwelcher Art, verlangt werden. Vorkommnisse höherer Gewalt berechtigen uns zum teilweisen oder gänzlichen Rücktritt vom Vertrag.
5. Rücktrittsrecht
Entstehen nach Vertragsabschluß Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungsbereitschaft des Käufers, so können wir die Leistung verweigern, bis die Zahlung erfolgt oder Sicherheit für die Zahlung geleistet ist.
6. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen bleibt die Ware unser Eigentum, und zwar auch für unsere sonstigen Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung. In dieser Beziehung gelten alle bisherigen und zukünftigen Lieferungen als ein einheitlicher Vertrag, sodaß der Eigentumsvorbehalt bestehen bleibt, solange Rechnungen, Kosten- und Zinsforderungen noch nicht beglichen sind. Bei Zahlungen durch Wechsel oder Scheck/Wechsel (sog. Refinanzierungspapiere) erlischt unser Eigentumsvorbehalt erst nach endgültiger Einlösung dieser Papiere. Die gelieferte Ware darf vorher weder verpfändet noch sicherungsweise übereignet werden. Sie ist uns vor Vergleichs- oder Konkurseröffnung unaufgefordert zur Gutschrift zurückzugeben und darf nicht in Konkurs- oder Vergleichmassen eingebracht werden.
7. Gewährleistung und Mängelrügen
Fehlerhafte Ware wird von uns so schnell wie möglich ersetzt. Bei Anfertigung nach Zeichnung des Bestellers haften wir nur für zeichnungsgerechte Ausführung.
Garantie leisten wir innerhalb von 24 Monaten ab Lieferdatum unter der Voraussetzung, daß die gelieferten Waren sachgerecht verwendet und an Geräten keine Veränderungen oder Eingriffe vorgennomen wurden.
Bei nachweislich fehlerhafter Ware oder Teilen davon erfolgt nach unserer Wahl Gutschrift, Nachbesserung oder Ersatz innerhalb angemessener Frist. Weitergehende Ansprüche wie z. B. Vergütung von Schäden, Arbeitslöhnen, Verzugsstrafen usw. sind ausgeschlossen.
Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung oder Schäden, die durch fehlerhafte, unsachgemäße oder nachlässige Behandlung, übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Hilfsmittel sowie chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse ohne Verschulden unsererseits entstehen.
Bei Änderungen, Eingriffen oder Instandsetzung durch den Besteller oder Dritter erlischt die Garantie sofort. Weiterhin wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.
Beanstandungen wegen Stückzahl, Güte, Falschlieferungen usw. finden nur innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware Berücksichtigung. Die beanstandete Ware ist auf Verlangen zurückzusenden. Ist Neu- oder Nachlieferung innerhalb angemessener Frist nicht möglich, erfolgt Gutschrift des entsprechendes Betrages. Weitergehende Forderungen können nicht geltend gemacht werden.
8. Versand
Alle Sendungen laufen auf Gefahr des Bestellers, auch bei frachtfreier Lieferung oder Überbringung. Die Gefahr geht vom Tage der Bereitstellung der Lieferung an den Besteller über. Wir haften lediglich für ordnungsgemäße Abfertigung durch unsere Mitarbeiter.
9. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart wie folgt zu bezahlen:innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen ohne Abzug.
Skontierung ist nur zulässig, wenn alle fälligen Rechnungen bezahlt sind.
Alle Zahlungen haben für uns völlig spesenfrei zu erfolgen. Bei ungünstiger Geschäftslage des Käufers oder noch nicht beglichener Rechnungen können wir Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen oder ganz vom Vertrag zurücktreten. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Bestellers ist für alle denkbaren Fälle ausgeschlossen, mit Ausnahme von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen. Ein Zurückbehaltungsrecht am Kaufpreis ist ausgeschlossen.
Kommt der Besteller mit einer Zahlung in Verzug, so werden alle anderen Forderungen sofort zur Zahlung fällig, ohne daß es einer gesonderten Inverzugsetzung bedarf. Für Lieferungen und Leistungen an Besteller im Ausland gilt als ausdrücklich vereinbart, daß alle Kosten der Rechtsverfolgung durch den Lieferanten im Falle des Zahlungsverzuges des Bestellers, sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche, zu Lasten des Bestellers gehen.
Auslandsversand nur per Nachnahme, gegen Vorauszahlung mittels €- Scheck mit der Bestellung, Barzahlung bei Speditionsübergabe oder gegen Akkreditiv.
10. Forderungsabtretung
Der Lieferant ist berechtigt, seine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis sich unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Lüdenscheid. Als Gerichtsstand wird wahlweise der Sitz der Firma des Lieferanten oder das Amts- bzw. Landgericht Mainz vereinbart. Im Fall der Abtretung der Forderungen durch den Lieferanten hat auch der Zessionar das Wahlrecht unter diesen beiden Gerichtsständen.
Das Vertragsverhältnis unterliegt für beide Teile ausschließlich dem deutschen Recht.
12. Verbindlichkeit des Vertrages
Sollte eine Bestimmung in diesen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Beanstandungen können nur innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware berücksichtigt werden. Verpackung wird von uns nicht zurückgenommen. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Verpfändung oder Sicherheitsübereinigung ist unzulässig. Zahlungs- und Erfüllungsort sowie Gerichtsstand ist Lüdenscheid.